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NÖ Wohnbonus 2024 

21.10.2024 - 15.12.2024

Die Antragstellung ist im Zeitraum von 21. Oktober 2024 bis 15. Dezember 2024 wie folgt möglich:

Die Übermittlung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars ist entweder per Mail an wohn-heizkostenzuschuss@noel.gv.at oder per Post an folgende Adresse möglich:

Amt der NÖ Landesregierung

Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5)

Landhausplatz 1

3109 St. Pölten

Voraussetzungen (Antragsteller selbst):

Ein Ansuchen auf den NÖ Wohnbonus kann von Personen für die Wohnadresse ihres Hauptwohnsitzes (§ 1 Abs. 7 Meldegesetz – MeldeG) gestellt werden, wenn

  • diese zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz gemäß § 1 Abs. 7 MeldeG und tatsächlichen Aufenthalt im Bundesland Niederösterreich haben,
  • diese zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr vollendet haben und
  • das höchstzulässige Haushaltsjahreseinkommen nicht überschritten wird.

Einkommensgrenzen:

Den NÖ Wohnbonus können jene Haushalte erhalten, deren zu beurteilendes jährliches Bruttohaushaltseinkommen folgende Einkommensgrenzen (höchstzulässiges Jahreshaushaltseinkommen) nicht übersteigt:

  • € 18.000,00 Brutto, wenn an einer Adresse eine einzige Person ihren Hauptwohnsitz hat
  • € 45.000,00 Brutto, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben

Richtwerte monatliches Einkommen:

Wenn das Einkommen aus nicht-selbständiger Tätigkeit erzielt wird und das monatliche Haushaltseinkommen unter € 1.200,00 Netto (Einpersonenhaushalt) bzw. insgesamt unter € 2.200,00 Netto (Mehrpersonenhaushalt) liegt, kann davon ausgegangen werden, dass die bereits angeführten Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.


Bezug von Ausgleichszulage und/oder Sozialhilfe:

Liegt ein Bezug einer Ausgleichszulage und/oder Sozialhilfe vor, so ist von einem monatlichen Einkommen von unter € 1.200,00 Netto auszugehen.

Förderhöhe und Auszahlung:

Diese ist von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung die genannten Voraussetzungen erfüllen, abhängig und beträgt für die erste Person im Haushalt € 80,00 und für jede weitere Person € 30,00:

  • 1-Personenhaushalt: € 80,00
  • 2-Personenhaushalt: € 110,00
  • 3-Personenhaushalt: € 140,00
  • 4-Personenhaushalt: € 170,00
  • 5-Personenhaushalt: € 200,00

Die Auszahlung erfolgt ausschließlich durch Überweisung auf das vom Antragsteller oder von der Antragstellerin im Antragsformular angegebene Bankkonto. Eine Barauszahlung ist leider nicht möglich.

Der NÖ Wohnbonus kann nur einmal pro Person gewährt und zur Auszahlung gebracht werden.

Wichtige Hinweise:

Von der Förderung ausgenommen sind

  • Personen, die keinen eigenen Haushalt führen
  • Personen, bei denen eine aus Mitteln der öffentlichen Hand finanzierte vollstationäre Versorgung vorliegt.


Falls Fragen auftauchen, melden Sie sich einfach telefonisch bei Herrn Hois 02859/7217-12.

 

 

 

 

KONTAKT

Marktgemeinde Brand-Nagelberg
Hauptstrasse 117
3871 Alt-Nagelberg
Tel: +43(0)2859 7217
Fax: +43(0)2859 7217-17
Mail: info@brand-nagelberg.at

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