Neubau, Zubau oder Umbauarbeiten geplant?
Je nach Art und Umfang des Bauvorhabens wird zwischen meldepflichtigen, anzeigepflichtigen oder bewilligungspflichtigen Bauvorhaben unterschieden.
Erkundigen Sie sich vorab, welche Unterlagen für das geplante Vorhaben benötigt werden.
Genaue Informationen: NÖ Bauordnung 2014
Vor der Einreichung des Bauvorhabens ist es sinnvoll abzuklären, ob Abgaben wie:
- Aufschließungsabgabe bzw. Aufschließungsergänzungsabgabe
- Wasseranschlussabgabe bzw. Wasseranschlussergänzungsabgabe
- Kanaleinmündungsabgabe und Kanalbenützungsgebühr bzw. Kanaleinmündungs- und Benützungsergänzungsabgabe
anfallen.
KONTAKT
Marktgemeinde Brand-Nagelberg
Hauptstrasse 117
3871 Alt-Nagelberg
Tel: +43(0)2859 7217
Fax: +43(0)2859 7217-17
Mail: info@brand-nagelberg.at
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