21.10.2024 - 15.12.2024
Die Antragstellung ist im Zeitraum von 21. Oktober 2024 bis 15. Dezember 2024 wie folgt möglich:
Die Übermittlung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars ist entweder per Mail an wohn-heizkostenzuschuss@noel.gv.at oder per Post an folgende Adresse möglich:
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5)
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Voraussetzungen (Antragsteller selbst):
Ein Ansuchen auf den NÖ Wohnbonus kann von Personen für die Wohnadresse ihres Hauptwohnsitzes (§ 1 Abs. 7 Meldegesetz – MeldeG) gestellt werden, wenn
Einkommensgrenzen:
Den NÖ Wohnbonus können jene Haushalte erhalten, deren zu beurteilendes jährliches Bruttohaushaltseinkommen folgende Einkommensgrenzen (höchstzulässiges Jahreshaushaltseinkommen) nicht übersteigt:
Richtwerte monatliches Einkommen:
Wenn das Einkommen aus nicht-selbständiger Tätigkeit erzielt wird und das monatliche Haushaltseinkommen unter € 1.200,00 Netto (Einpersonenhaushalt) bzw. insgesamt unter € 2.200,00 Netto (Mehrpersonenhaushalt) liegt, kann davon ausgegangen werden, dass die bereits angeführten Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Bezug von Ausgleichszulage und/oder Sozialhilfe:
Liegt ein Bezug einer Ausgleichszulage und/oder Sozialhilfe vor, so ist von einem monatlichen Einkommen von unter € 1.200,00 Netto auszugehen.
Förderhöhe und Auszahlung:
Diese ist von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung die genannten Voraussetzungen erfüllen, abhängig und beträgt für die erste Person im Haushalt € 80,00 und für jede weitere Person € 30,00:
Die Auszahlung erfolgt ausschließlich durch Überweisung auf das vom Antragsteller oder von der Antragstellerin im Antragsformular angegebene Bankkonto. Eine Barauszahlung ist leider nicht möglich.
Der NÖ Wohnbonus kann nur einmal pro Person gewährt und zur Auszahlung gebracht werden.
Wichtige Hinweise:
Von der Förderung ausgenommen sind
Falls Fragen auftauchen, melden Sie sich einfach telefonisch bei Herrn Hois 02859/7217-12.
21.10.2024 - 31.03.2025
Der Heizkostenzuschuss ist bis zum 31. März 2025 zu beantragen.
In dem Antragszeitraum vom 21. Oktober 2024 bis 31. März 2025 kann der Antrag nur einmal gestellt werden.
WER KANN DEN ANTRAG IN ANSPRUCH NEHMEN
FOLGENDES IST UNBEDINGT BEIZULEGEN/AUSZUFÜLLEN
Falls Fragen auftauchen, melden Sie sich einfach telefonisch bei Herrn Hois 02859/7217-12.
26.10.2024
RES: 13:00 Uhr
KM: 15:00 Uhr
Patronanz: Abgeordnete zum NÖ Landtag Mag. Anja Scherzer
Ballspende: MAX Automobile
02.11.2024
01.11.2024
Herzliche Einladung zu den Gedenkfeiern anlässlich Allerheiligen
Am Freitag, dem 1. November:
08:00 Uhr Kriegerdenkmal Finsternau - Kranzniederlegung
08:30 Uhr Kriegerdenkmal Brand - Ehrung
09:30 Uhr Kriegerdenkmal Steinbach - Ehrung
Der Friedhofsgang in Alt-Nagelberg findet um 13:30 Uhr und in Brand um 15:00 Uhr, jeweils ab der Kirche, statt.
13.10.2024
10.01.2025
Nächster Termin: 10. Jänner 2025
Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger!
In den vergangenen Tagen war ganz Niederösterreich von schweren Unwettern betroffen und es sind dabei zahlreiche Schäden durch Hochwasser, Erdrutsch oder Vermurungen aufgetreten.
Falls auch Sie davon betroffen sind melden Sie Ihre Schäden formlos bei uns am Gemeindeamt.
Ich darf Ihnen beiliegend den Link zur Landeshomepage mit den für die Schadensaufnahme wichtigen Informationen und Formulare zur Information und weiteren Verwendung übermitteln.
https://www.noe.gv.at/noe/Katastrophenschutz/Katastrophenbeihilfe.html
Natürlich helfen unsere Gemeindebediensteten Ihnen dabei.
Ihr Bürgermeister
Georg Einzinger, B.A.
KONTAKT
Marktgemeinde Brand-Nagelberg
Hauptstrasse 117
3871 Alt-Nagelberg
Tel: +43(0)2859 7217
Fax: +43(0)2859 7217-17
Mail: info@brand-nagelberg.at
KONTAKT
Marktgemeinde Brand-Nagelberg
Hauptstrasse 117
3871 Alt-Nagelberg
Tel: +43(0)2859 7217
Fax: +43(0)2859 7217-17
Mail: info@brand-nagelberg.at