Logo Glaskunstdorf Marktgemeinde Brand-Nagelberg
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Aktuelles


Pfingstsammlung 2024

Auch bei der diesjährigen Pfingstsammlung war unsere Gemeinde die Nummer 1 im Bezirk. Durch Ihre Spenden kamen insgesamt € 1.530,00 zusammen, die zur Gänze für Ferienaufenthalte erholungsbedürftiger Kinder unseres Bezirkes dienen.


21.10.2024 - 15.12.2024

NÖ Wohnbonus 2024

Die Antragstellung ist im Zeitraum von 21. Oktober 2024 bis 15. Dezember 2024 wie folgt möglich:

Die Übermittlung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars ist entweder per Mail an wohn-heizkostenzuschuss@noel.gv.at oder per Post an folgende Adresse möglich:

Amt der NÖ Landesregierung

Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5)

Landhausplatz 1

3109 St. Pölten

Voraussetzungen (Antragsteller selbst):

Ein Ansuchen auf den NÖ Wohnbonus kann von Personen für die Wohnadresse ihres Hauptwohnsitzes (§ 1 Abs. 7 Meldegesetz – MeldeG) gestellt werden, wenn

  • diese zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz gemäß § 1 Abs. 7 MeldeG und tatsächlichen Aufenthalt im Bundesland Niederösterreich haben,
  • diese zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr vollendet haben und
  • das höchstzulässige Haushaltsjahreseinkommen nicht überschritten wird.

Einkommensgrenzen:

Den NÖ Wohnbonus können jene Haushalte erhalten, deren zu beurteilendes jährliches Bruttohaushaltseinkommen folgende Einkommensgrenzen (höchstzulässiges Jahreshaushaltseinkommen) nicht übersteigt:

  • € 18.000,00 Brutto, wenn an einer Adresse eine einzige Person ihren Hauptwohnsitz hat
  • € 45.000,00 Brutto, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben

Richtwerte monatliches Einkommen:

Wenn das Einkommen aus nicht-selbständiger Tätigkeit erzielt wird und das monatliche Haushaltseinkommen unter € 1.200,00 Netto (Einpersonenhaushalt) bzw. insgesamt unter € 2.200,00 Netto (Mehrpersonenhaushalt) liegt, kann davon ausgegangen werden, dass die bereits angeführten Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.


Bezug von Ausgleichszulage und/oder Sozialhilfe:

Liegt ein Bezug einer Ausgleichszulage und/oder Sozialhilfe vor, so ist von einem monatlichen Einkommen von unter € 1.200,00 Netto auszugehen.

Förderhöhe und Auszahlung:

Diese ist von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung die genannten Voraussetzungen erfüllen, abhängig und beträgt für die erste Person im Haushalt € 80,00 und für jede weitere Person € 30,00:

  • 1-Personenhaushalt: € 80,00
  • 2-Personenhaushalt: € 110,00
  • 3-Personenhaushalt: € 140,00
  • 4-Personenhaushalt: € 170,00
  • 5-Personenhaushalt: € 200,00

Die Auszahlung erfolgt ausschließlich durch Überweisung auf das vom Antragsteller oder von der Antragstellerin im Antragsformular angegebene Bankkonto. Eine Barauszahlung ist leider nicht möglich.

Der NÖ Wohnbonus kann nur einmal pro Person gewährt und zur Auszahlung gebracht werden.

Wichtige Hinweise:

Von der Förderung ausgenommen sind

  • Personen, die keinen eigenen Haushalt führen
  • Personen, bei denen eine aus Mitteln der öffentlichen Hand finanzierte vollstationäre Versorgung vorliegt.


Falls Fragen auftauchen, melden Sie sich einfach telefonisch bei Herrn Hois 02859/7217-12.


21.10.2024 - 31.03.2025

Heizkostenzuschuss 2024/25

Der Heizkostenzuschuss ist bis zum 31. März 2025 zu beantragen. 


In dem Antragszeitraum vom 21. Oktober 2024 bis 31. März 2025 kann der Antrag nur einmal gestellt werden.


WER KANN DEN ANTRAG IN ANSPRUCH NEHMEN

  • Ausgleichszulagenbezieherinnen und Ausgleichszulagenbezieher
  • Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestpension nach § 293 ASVG
  • Bezieherinnen und Bezieher einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
  • Sonstige Einkommensbezieherinnen und Einkommensbezieher, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.


FOLGENDES IST UNBEDINGT BEIZULEGEN/AUSZUFÜLLEN

  • Kopie des aktuellen monatlichen Einkommensnachweises ALLER im Haushalt lebenden Personen
  • Sozialversicherungsnummer
  • Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse
  • IBAN
  • Datum + Unterschrift


Falls Fragen auftauchen, melden Sie sich einfach telefonisch bei Herrn Hois 02859/7217-12.



Nationalratswahl 2024 - Ergebnis Gemeinde Brand-Nagelberg

Katastrophenschäden

Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger!


In den vergangenen Tagen war ganz Niederösterreich von schweren Unwettern betroffen und es sind dabei zahlreiche Schäden durch Hochwasser, Erdrutsch oder Vermurungen aufgetreten.

Falls auch Sie davon betroffen sind melden Sie Ihre Schäden formlos bei uns am Gemeindeamt.

 

Ich darf Ihnen beiliegend den Link zur Landeshomepage mit den für die Schadensaufnahme wichtigen Informationen und Formulare zur Information und weiteren Verwendung übermitteln.


https://www.noe.gv.at/noe/Katastrophenschutz/Katastrophenbeihilfe.html

 

Natürlich helfen unsere Gemeindebediensteten Ihnen dabei.

 

 

Ihr Bürgermeister

Georg Einzinger, B.A.


Gemeindeverband Gmünd - Sperrmüllsammlung 2024

Anmeldung zur Sperrmüllabholung ab Haus

  • telefonisch beim Gemeindeverband für Umweltschutz und Abgabeneinhebung im Bezirk Gmünd 02852/547 01
  • mittels Online-Formular www.umweltverbaende.at/gmuend
  • mittels Anmeldekarte (erhältlich auch am Gemeindeamt Brand-Nagelberg) ausfüllen und in einem Kuvert an den GV Gmünd senden oder im Büro des GV Gmünd, Gewerbepark 1,3945 Hoheneich, abgegeben.


PDF als Download

Neuer Getränkeautomat am Infopoint!


Seit kurzem steht ein Getränkeautomat mit erfrischenden Getränken beim Infopoint in Alt-Nagelberg bereit. Vielen Dank an den DEV (Dorferneuerungsverein) Alt-Nagelberg für die Organisation und Betreuung des Automaten.


Die E-Bike-Ladestationen sind im Betrieb!

Die E-Bike-Ladestationen in Alt-Nagelberg, beim Infopoint und in Brand, bei der Radstation "Bikers Rest", sind in Betrieb.


09.06.2024

Wahlergebnis Europawahl 2024

VOR Klima-Schnupperticket

Durch den regelmäßigen Verleih der VOR-Schnuppertickets wurde ersichtlich, dass folgende Punkte in den Nutzungsbedingungen aufgenommen bzw. gestrichen werden müssen.


Abfuhrplan 2024

ab 03.01.2024

Neue Öffnungszeiten im Sammelzentrum Brand-Nagelberg

ab 02.01.2024

Neue Parteienverkehrszeiten am Gemeindeamt Brand-Nagelberg

12.09.2023

Arnold Schmied (96), vormals Brand

Auszahlung des Pachtschillings



Ergebnis der Landtagswahl 2023

Abfuhrplan 2023 & Umstellung Gelber Sack

Bitte beachten:

Was gehört ab Jänner 2023 in den Gelben Sack?!


85. Geburtstag von Herrn Otto Weisgram aus Brand



Ergebnis der Bundespräsidentenwahl 2022

Handy-Signatur

Ab sofort können Sie sich, während den Parteienverkehrszeiten, am Gemeindeamt der Marktgemeinde Brand-Nagelberg, eine Handy-Signatur ausstellen lassen. Bitte nehmen Sie Ihr Handy und einen gültigen Lichtbildausweis mit.



PDF als Download

Gemeindechronik 'Land und Glas'

Die Gemeindechronik "Land und Glas", welche anlässlich 350 Jahre Brand-Nagelberg erschienen ist kann zum Preis von € 25,-- beim Gemeindeamt erworben werden.


Gemeinderatssitzung am 30.06.2022 im Kulturhaus!


Die Gemeinderatssitzung am 30.06.2022, um 19:00 Uhr, findet nicht wie geplant am Gemeindeamt, sondern im Kulturhaus Alt-Nagelberg statt.


Tagebuch von Georg Robicsek

Exemplare sind am Gemeindeamt der Marktgemeinde Brand-Nagelberg um €10,-- erhältlich.


13.12.2021

Voranschlag 2022

Abfuhrplan 2021

Ergebnis der Gemeinderatswahl 2020

Abfuhrplan 2020

Voranschlag 2020

29.09.2019

Ergebnis Nationalratswahl 2019

Ergebnis der Europawahl 2019

Müllabfuhrplan 2019

Voranschlag 2019

1. Jänner 2018

Müllabfuhrplan 2018


 
 

 

KONTAKT

Marktgemeinde Brand-Nagelberg
Hauptstrasse 117
3871 Alt-Nagelberg
Tel: +43(0)2859 7217
Fax: +43(0)2859 7217-17
Mail: info@brand-nagelberg.at

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