Auch bei der diesjährigen Pfingstsammlung war unsere Gemeinde die Nummer 1 im Bezirk. Durch Ihre Spenden kamen insgesamt € 1.530,00 zusammen, die zur Gänze für Ferienaufenthalte erholungsbedürftiger Kinder unseres Bezirkes dienen.
21.10.2024 - 15.12.2024
Die Antragstellung ist im Zeitraum von 21. Oktober 2024 bis 15. Dezember 2024 wie folgt möglich:
Die Übermittlung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars ist entweder per Mail an wohn-heizkostenzuschuss@noel.gv.at oder per Post an folgende Adresse möglich:
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5)
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Voraussetzungen (Antragsteller selbst):
Ein Ansuchen auf den NÖ Wohnbonus kann von Personen für die Wohnadresse ihres Hauptwohnsitzes (§ 1 Abs. 7 Meldegesetz – MeldeG) gestellt werden, wenn
Einkommensgrenzen:
Den NÖ Wohnbonus können jene Haushalte erhalten, deren zu beurteilendes jährliches Bruttohaushaltseinkommen folgende Einkommensgrenzen (höchstzulässiges Jahreshaushaltseinkommen) nicht übersteigt:
Richtwerte monatliches Einkommen:
Wenn das Einkommen aus nicht-selbständiger Tätigkeit erzielt wird und das monatliche Haushaltseinkommen unter € 1.200,00 Netto (Einpersonenhaushalt) bzw. insgesamt unter € 2.200,00 Netto (Mehrpersonenhaushalt) liegt, kann davon ausgegangen werden, dass die bereits angeführten Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Bezug von Ausgleichszulage und/oder Sozialhilfe:
Liegt ein Bezug einer Ausgleichszulage und/oder Sozialhilfe vor, so ist von einem monatlichen Einkommen von unter € 1.200,00 Netto auszugehen.
Förderhöhe und Auszahlung:
Diese ist von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung die genannten Voraussetzungen erfüllen, abhängig und beträgt für die erste Person im Haushalt € 80,00 und für jede weitere Person € 30,00:
Die Auszahlung erfolgt ausschließlich durch Überweisung auf das vom Antragsteller oder von der Antragstellerin im Antragsformular angegebene Bankkonto. Eine Barauszahlung ist leider nicht möglich.
Der NÖ Wohnbonus kann nur einmal pro Person gewährt und zur Auszahlung gebracht werden.
Wichtige Hinweise:
Von der Förderung ausgenommen sind
Falls Fragen auftauchen, melden Sie sich einfach telefonisch bei Herrn Hois 02859/7217-12.
21.10.2024 - 31.03.2025
Der Heizkostenzuschuss ist bis zum 31. März 2025 zu beantragen.
In dem Antragszeitraum vom 21. Oktober 2024 bis 31. März 2025 kann der Antrag nur einmal gestellt werden.
WER KANN DEN ANTRAG IN ANSPRUCH NEHMEN
FOLGENDES IST UNBEDINGT BEIZULEGEN/AUSZUFÜLLEN
Falls Fragen auftauchen, melden Sie sich einfach telefonisch bei Herrn Hois 02859/7217-12.
Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger!
In den vergangenen Tagen war ganz Niederösterreich von schweren Unwettern betroffen und es sind dabei zahlreiche Schäden durch Hochwasser, Erdrutsch oder Vermurungen aufgetreten.
Falls auch Sie davon betroffen sind melden Sie Ihre Schäden formlos bei uns am Gemeindeamt.
Ich darf Ihnen beiliegend den Link zur Landeshomepage mit den für die Schadensaufnahme wichtigen Informationen und Formulare zur Information und weiteren Verwendung übermitteln.
https://www.noe.gv.at/noe/Katastrophenschutz/Katastrophenbeihilfe.html
Natürlich helfen unsere Gemeindebediensteten Ihnen dabei.
Ihr Bürgermeister
Georg Einzinger, B.A.
Anmeldung zur Sperrmüllabholung ab Haus
Seit kurzem steht ein Getränkeautomat mit erfrischenden Getränken beim Infopoint in Alt-Nagelberg bereit. Vielen Dank an den DEV (Dorferneuerungsverein) Alt-Nagelberg für die Organisation und Betreuung des Automaten.
Die E-Bike-Ladestationen in Alt-Nagelberg, beim Infopoint und in Brand, bei der Radstation "Bikers Rest", sind in Betrieb.
Durch den regelmäßigen Verleih der VOR-Schnuppertickets wurde ersichtlich, dass folgende Punkte in den Nutzungsbedingungen aufgenommen bzw. gestrichen werden müssen.
Bitte beachten:
Was gehört ab Jänner 2023 in den Gelben Sack?!
Ab sofort können Sie sich, während den Parteienverkehrszeiten, am Gemeindeamt der Marktgemeinde Brand-Nagelberg, eine Handy-Signatur ausstellen lassen. Bitte nehmen Sie Ihr Handy und einen gültigen Lichtbildausweis mit.
Die Gemeindechronik "Land und Glas", welche anlässlich 350 Jahre Brand-Nagelberg erschienen ist kann zum Preis von € 25,-- beim Gemeindeamt erworben werden.
Die Gemeinderatssitzung am 30.06.2022, um 19:00 Uhr, findet nicht wie geplant am Gemeindeamt, sondern im Kulturhaus Alt-Nagelberg statt.
Exemplare sind am Gemeindeamt der Marktgemeinde Brand-Nagelberg um €10,-- erhältlich.
KONTAKT
Marktgemeinde Brand-Nagelberg
Hauptstrasse 117
3871 Alt-Nagelberg
Tel: +43(0)2859 7217
Fax: +43(0)2859 7217-17
Mail: info@brand-nagelberg.at
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Marktgemeinde Brand-Nagelberg
Hauptstrasse 117
3871 Alt-Nagelberg
Tel: +43(0)2859 7217
Fax: +43(0)2859 7217-17
Mail: info@brand-nagelberg.at